Leichtkrafträder sind nichts anderes als Motorräder mit einer relativ kleinen Motorisierung. Die Motoren dürfen einen Hubraum zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern haben. Dies gilt für Hannover Laatzen natürlich ebenso wie für ganz Deutschland.
So gilt es, dass die maximale Motorleistung der Maschinen bei 11 Kilowatt bzw. 15 PS liegt. Die Geschichte der Krafträder begann bereits vor vielen Jahren, nämlich im Jahr 1980. Die Maschinen mit einem etwas höheren Hubraum sollten einen Teil der kleineren Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern ersetzen, um die Lärmbelästigung der kleinen Zweitakter etwas zu verringern.
Leichtkrafträder als kleine Motorräder in Hannover Laatzen und im restlichen Deutschland
Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen Leichtkrafträder einen Hubraum von 125 Kubikzentimetern nicht überschreiten. Weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum dürfen sie allerdings auch nicht haben, da die Fahrzeuge sonst zu den Kleinkrafträdern gezählt werden. Im Gegensatz zu Maschinen mit Hubräumen von beispielsweise rund 50 Kubikzentimetern müssen Leichtkrafträder ein amtliches Kennzeichen besitzen und nicht nur ein reines Versicherungskennzeichen, wie dies bei den Kleinkrafträdern und den Mofas der Fall ist.
Außerdem müssen die Fahrzeuge auch in Hannover und Laatzen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung. Die Maschinen besitzen völlig andere Fahrleistungen als Mofas oder Mokicks bzw. Mopeds mit kleineren Motoren. Deshalb sind sie besonders bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren beliebt.
Einiges zur Geschichte der Krafträder
Eingeführt wurden Leichtkrafträder in Deutschland und in Hannover Laatzen am 1. April des Jahres 1980. Laut Straßenverkehrszulassungs-Ordnung galten zunächst folgende Vorgaben: Der Hubraum durfte 80 Kubikzentimeter nicht überschreiten.
Ab 1996: Leichtkrafträder in Hannover und im restlichen Deutschland dürfen einen höheren Hubraum haben
Die Hubraumbeschränkung auf 80 Kubikzentimeter wurde am 14. Februar 1996 auf den heute bekannten Wert von 125 Kubikzentimetern angehoben. Außerdem wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Kilometer pro Stunde aufgehoben. Entsprechende Drosselungen der Maschinen waren nicht mehr notwendig. Die Bezeichnung “80er” für Leichtkrafträder wurde somit ebenfalls hinfällig.
Vor- und Nachteile von Leichtkrafträdern
Wenn Sie heute in Hannover, Laatzen oder an anderen Orten in Deutschland bequem im Verkehr mitschwimmen möchten, ist dies mit einem Leichtkraftrad problemlos möglich. Dies ist nicht nur bei weiten Strecken außer Orts von Vorteil, sondern auch in der Stadt.
Viele Kleinkrafträder mit einer Geschwindigkeit von weniger als 50 Kilometer pro Stunde werden in der Stadt häufig rücksichtslos überholt und manchmal sogar von der Straße abgedrängt. Außerdem sind Leichtkrafträder mit größeren Motoren robuster und meist auch Wert stabiler als kleinere Zweiräder mit 50-Kubik-Motoren. Allerdings sollte natürlich auch nicht verschwiegen werden, dass der benötigte Führerschein A1 teurer ist als die für 50er-Fahrzeuge benötigte Fahrerlaubnis AM.
Außerdem müssen höhere Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Es können Kosten von weit mehr als 300 Euro pro Jahr für die Versicherungen entstehen.
Außerdem müssen die Krafträder alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung, bei der nochmals Kosten in Höhe von rund 60 Euro und zum Teil noch mehr anfallen können. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine Beschränkung des Verhältnisses von Leistung zu Leergewicht in Höhe von 0,1 Kilowatt pro Kilogramm. Konkret besagt dieses Gesetz, das Krafträder mit einer Leistung von beispielsweise 11 Kilowatt ein Gewicht von 110 Kilogramm nicht unterschreiten dürfen. Allerdings gibt es auch so gut wie kein Fahrzeug auf dem Markt, bei dem dies der Fall wäre. Übrigens dürfen seit Januar 2013 auch Fahranfänger mit der vollen Höchstgeschwindigkeit fahren, die bei Krafträdern für die Führerscheinklasse A1 bei rund 110 Kilometern pro Stunde liegt.
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