Ganz gleich, ob in Hannover oder in Laatzen: ein Roller gehört mit zu den beliebtesten Fortbewegungsmittel in der heutigen Zeit. Bis der Motorroller oder auch kurz gesagt Roller jedoch über die Straßen fuhr, dauerte es einige Zeit. Entwickelt wurde der Roller 1915 in New York, vom amerikanischen Hersteller “Autoped Company of Long Island City, wo er anfangs als Kinderroller galt.
1919 folgte auch Deutschland, der Hersteller Krupp aus Essen entwickelte hier den ersten Roller, der unter der Bezeichnung “Krupp-Roller” vertrieben wurde und zunächst nur mit Vorderradantrieb produziert wurde. Andere deutsche Hersteller wie DKW folgten, beispielsweise mit dem 1923 erschienenen Modell “Sesselrad”. Allerdings hielten diese Produktionen nicht besonders lange vor und wurden, in Anbetracht des Zweiten Weltkrieges – zunächst nicht weiter verfolgt.
Die Vespa: der bekannte Roller aus Italien
Nach dem Zweiten Weltkrieg verfolgten insbesondere die Italiener den Wunsch, einen zeitgemäßen Roller zu bauen. Ab 1946 wurde besonders der Roller, besser gesagt die Vespa, weltbekannt und nun fuhren diese auch auf den Straßen von Hannover oder Laatzen.
Hergestellt wurde die Vespa vom italienischen Unternehmen Piaggio. Schon bald zog der ebenfalls in Italien ansässige Hersteller Innocenti mit dem Modell “Lambretta” nach, welches 1947 auf den Markt kam und ebenfalls Berühmtheit erlangte. Als “Vorlage” für die Roller bedienten sich die Italiener an den so genannten “Welbikes”, die von den alleierten Truppen im Zweiten Weltkrieg verwendet wurden.
Auch die Westdeutschen produzierten ab 1947 ihre eigenen Roller, 1949 kam die deutsche Version unter dem Namen “Walba” bzw. “Faka” auf den Markt, wo sie sich vor allem dank des deutschen Wirtschaftswunders schnell verbreitete. Auch in der DDR wurde der Motorroller populär und eigene Modelle wurden produziert. Besonders beliebt und daher in großer Stückzahl produziert, wurde der Motorroller “Simon Schwalbe”, in der Bevölkerung schon bald unter der Kurzform “Schwalbe” bekannt.
Der Unterschied zwischen Motorroller und Motorrad
Motorroller lassen sich als extra Bauart von Motorrädern verstehen. Der typische Motorroller, egal ob dieser in Hannover, Laatzen oder Berlin gekauft wird, besitzt einen Durchstieg zwischen Lenkrad und Sattel. Der Kniebereich ist somit komplett frei und hat – im Gegensatz zum Motorrad – keine Teile, wie etwa einen Benzintank, die in diesem Bereich verbaut sind. Außerdem fehlen beim Motorroller die typischen Fußrasten, stattdessen werden die Füße auf einem Trittbrett abgestellt.
Wie beim Motorrad auch, werden Motorroller in verschiedenen Geschwindigkeitsklassen angeboten, diese unterscheiden sich auch im Bezug auf die unterschiedlichen Führerscheinklassen, die in Städten wie Hannover oder Laatzen identisch sind.
Als erste Klasse wäre der Mofa-Motorroller zu nennen, der einen Hubraum von 49 cm³ aufweist und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Die zweite Klasse wird als Mokick-Motorroller bezeichnet, verfügt über den gleichen Hubraum wie die erste Klasse und kann eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Als dritte Klasse – die Leichtkraftrad-Motorroller, bezeichnet die Fahrzeuge, die einen Hubraum von 125 cm³ haben und eine Höchstgeschwindigkeit von 11 KW oder 15 PS aufweisen. Die letzte Klasse wird als Großroller bezeichnet, hier kann der Hubraum von 250 cm³ bis 840 cm³ variieren. Die maximale Leistung entspricht 76 PS.
Der Motorroller und der Führerschein
Egal, ob man in Hannover, Laatzen, Hamburg oder Berlin wohnt: um mit einem Motorroller fahren zu dürfen, benötigt man einen Führerschein. Wer zum Beispiel einen Motorroller aus der Klasse der Mofa-Roller fahren will, benötigt einen Führerschein der Klasse AM. Hier werden die Motoroller auch mit E-Bikes über 25 km/h gleichgesetzt.
Es besteht eine Helmpflicht und das Fahren auf Radwegen ist verboten. Bei der zweiten Klasse, also den “Mokicks”, muss ebenfalls der Führerschein gemacht werden, ebenso besteht eine Helmpflicht. Bis zu dieser Größe kann dieses Kraftrad noch mit einem Versicherungskennzeichen versichert werden. Ebenso besteht hier eine Helmpflicht und das Fahren am Fahrradweg ist tabu.
Bei der nächst größeren Klasse, also den Motorollern, die maximal 125 cm umfassen, muss das Fahrzeug auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle angemeldet werden, da in dieser Klasse die Zulassungspflicht beginnt. Dies ist Städteunabhängig und gilt in Laatzen, genauso wie in Hannover oder Düsseldorf. Auch muss hier eine Versicherung abgeschlossen werden und der TÜV muss regelmäßig erneuert werden. Hier benötigt man den Führerschein der Klasse A1.
Die nächst höhere Klasse, bei der Motorroller über 125 cm groß ist und über maximal 35 KW verfügt, benötigt man, egal ob in Hannover oder Laatzen, den Führerschein A2. Auch hier bestehen Helmpflicht, ebenso die Vorschriften über TÜV, Versicherung und die Anmeldung an der Zulassungsstelle. Ist ein Motorroller sogar noch größer, fällt er unter die Führerscheinklasse A. Hier bestehen keinerlei Einschränkungen in Punkto Hubraum oder Leistung.
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