Neue E-Auto-Förderung 2026 – staatliche Kaufprämie beschlossen
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos und förderfähige Plug-in-Hybride beschlossen, das privaten Käufern finanziell entgegenkommt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 – der Antrag kann voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird der Prozess möglichst digitalisiert umgesetzt: Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) können von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
Soziale Staffelung
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Die Summe entspricht ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.
Die soziale Staffelung gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen. Das heißt, auch beim Leasing kann die Anschaffung eines reinen Elektroautos mit bis zu 6.000 Euro unterstützt werden.
Höhe der Förderung
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahres-einkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahres-einkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)
1Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden.Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.
Stand 19.01.2026










